Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Werbeschaltungen bei ARROWAD GmbH (nachfolgend ARROWAD genannt):

  1. Werbeauftrag

(1) „Werbeauftrag“ im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- oder Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese AGB, Preislisten und Rabatte sowie die Übersicht über Werbemittel und technische Details, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers oder sonstiger Interessenten ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens ARROWAD nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. Mit dem Erteilen eines Anzeigenauftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bestimmungen einverstanden.

(3) ARROWAD ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. ARROWAD wird seine Kunden rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Monat vorher über die Änderung unterrichten. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich (per Post oder E-Mail) Widerspruch erhebt.

  1. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren genannten Elementen bestehen:

–     aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegbildern,

–     aus einer sensitiven Fläche, die bei Interaktion die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers oder einem Dritten liegen (z.B. Link).

(2) ARROWAD behält sich vor, Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich zu machen.

(3)  Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Sonderformate und –werbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch ARROWAD möglich.

(4)  Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sich rechtzeitig alle notwendigen Rechte für die Veröffentlichung von Bildmaterial zu sichern.

  1. Vertragsschluss

(1) ARROWAD vermittelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Onlinewerbung sowie Newsletter auf den von ARROWAD vermarkteten Websitespartner.

(2)  Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche (per Post oder E-Mail) Bestätigung des Auftrags zustande.

(3) ARROWAD akzeptiert Anzeigenaufträge unter der Annahme, dass der Inhalt der Anzeige nicht gegen geltendes Recht verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Im gegenteiligen Fall stellt der Auftraggeber ARROWAD von allen Ansprüchen Dritter frei. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, d.h. die Werbeagentur ist selbst Vertragspartner. Aufträge und Anfragen von Werbeagenturen bzw. –mittlern werden nur für namentlich benannte Werbetreibende angenommen. ARROWAD ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Alle Buchungen gelten vorbehaltlich der Genehmigung des jeweiligen Betreibers des Online-Angebots.

  1. Abnahme

(1)  Dem Auftraggeber wird nach Schaltung des Werbemittels ein Screenshot zugeschickt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diesen Screenshot oder die Website, auf der das Werbemittel platziert ist, unverzüglich nach der ersten Schaltung zu untersuchen und etwaige Fehler spätestens innerhalb von 3 Tagen zu rügen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Werbung im Sinne von § 640 BGB als abgenommen.

(2)  Bei der Buchung von Newslettern hat der Auftraggeber die Möglichkeit das eingebaute Werbemittel schriftlich bis 12 Uhr des vorangehenden Werktags (ausgenommen Samstag) freizugeben oder auch gegebenenfalls zu ändern. Die Freigabe gilt als Abnahme im Sinne von § 640 BGB. Sollte die Freigabe nicht bis 12 Uhr des vorangehenden Werktags durch den Auftraggeber erfolgen (Samstag ausgenommen), so wird ARROWAD den Versand ohne diese Freigabe durchführen.

  1. Ablehnungsbefugnis

(1) ARROWAD behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigenaufträge anzunehmen oder abzulehnen, insbesondere, wenn

  • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt,
  • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde,
  • deren Veröffentlichung für ARROWAD wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

Insbesondere kann ARROWAD ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich geändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, ARROWAD für den vereinbarten Insertionstermin eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/ oder der Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Auftraggeber durch ARROWAD in Rechnung gestellt werden. Ist eine Ersatzschaltung gemäß Absatz 3 nicht mehr möglich, behält ARROWAD den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

  1. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsschluss abzuwickeln.

  1. Datenanlieferung

(1)  Der Auftraggeber ist verpflichtet, den notwendigen Umfang von Anzeigenunterlagen, die zur Veröffentlichung eingereicht werden müssen, die technischen Spezifikationen, welche die Anzeigenunterlagen erfüllen müssen, den Weg, auf dem Anzeigenunterlagen eingereicht werden müssen, sowie den spätmöglichen Zeitpunkt, zu dem die Anzeigenunterlagen eingereicht werden müssen, zu beachten. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die Ziel-URL, mit der das Werbemittel über einen Link mit der Internetseite des Werbetreibenden verknüpft wird, während der gesamten Insertionszeit eines Auftrags abrufbar zu halten. Sollte der Auftraggeber Störungen bei der Verlinkung des Werbemittels mit der Ziel-URL feststellen, so wird der Auftraggeber ARROWAD von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

(2)  Die Werbemittel sind dabei in der Regel bis spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Für Sonderwerbeformen, Advertorials und Newsletter gilt eine Frist von 5 Werktagen. Die Anlieferung erfolgt an: banner@arrowad.de

(3) ARROWAD übernimmt für das gelieferte Werbemittel sowie weiterer Materialien keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese an den Auftraggeber zurückzuliefern. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten.

(4) Für ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert ARROWAD Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer Anlieferung, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels, insbesondere für das Erreichen der gebuchten Leistung übernommen.

(5)  Sofern der Auftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder unterbliebener Werbemittel nicht durchgeführt werden kann, ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(6) Sollten ARROWAD bei der Erstellung der Werbemittel, insbesondere bei redaktionellen Integrationen und Microsites zusätzliche technische und redaktionelle Kosten entstehen, so wird ARROWAD den Auftraggeber rechtzeitig darauf hinweisen und diese Kosten im Angebot integrieren.

  1. Kündigung

ARROWAD ist zur schriftlichen (per Post oder E-Mail) außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist, ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird oder wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstoßen wurde. Im Fall der außerordentlichen Kündigung kann ARROWAD mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel absetzen.

  1. Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin. Die Stornierung muss dabei schriftlich (per Post oder E-Mail) erfolgen. Bei einer kurzfristigeren Stornierung ist ARROWAD berechtigt, bis zu 85% des Netto-Auftragswerts für das noch auszuliefernde Kampagnenvolumen zu berechnen. Daneben wird der Preis für bereits geschaltete Online Werbung in Rechnung gestellt.

  1. Insertionszeitraum/ Platzierung

(1) Der Insertionszeitraum bestimmt sich individuell nach den gebuchten Kontakten, dem gebuchten Zeitraum (Festplatzierung) oder nach dem gebuchten Zeitraum und den gebuchten Kontakten.

(2) ARROWAD ist berechtigt, zum Erreichen der gebuchten Leistung das Werbemittel auf weiteren als auf den gebuchten Websites auszuliefern, ohne dass sich dadurch Ansprüche für den Auftraggeber ergeben.

(3) Enthalten Anzeigenaufträge Platzvorschriften, so gilt der Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den Platzvorschriften nicht entsprochen werden kann. Für angenommene Platzvorschriften werden die tariflichen Sätze berechnet.

(4) Werden mehrere Werbemittel für eine Buchung geliefert, lässt ARROWAD diese standardmäßig rotieren, es sei denn der Auftraggeber hat einen Motivplan aufgegeben, wann welches Werbemittel zu schalten ist.

  1. Rechtegewährleistung

(1)  Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt ARROWAD und seine Partner im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die, insbesondere aufgrund des/der Werbeinhalte, wegen eines Verstoßes gegen Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, etc.) und/oder die guten Sitten entstehen. Ferner werden ARROWAD und seine Partner von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ARROWAD nach Treu und Glauben mit Unterlagen und Informationen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. ARROWAD wird den Auftraggeber über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche Dritter unterrichten.

(2)  Der Auftraggeber überträgt ARROWAD sämtliche die für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

  1. Gewährleistung durch ARROWAD

(1) ARROWAD gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.

(2) Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung des Werbemittels liegt insbesondere dann vor, wenn er hervorgerufen wird, durch

  • die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware, z.B. Browser,
  • Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber,
  • Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten,
  • unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller oder nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste,
  • durch einen Ausfall des Ad Server, der nicht länger als 48 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

(3)  Bei einem Ausfall des Ad Server über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) wird ARROWAD sich bemühen, den Ausfall der Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern. Läuft dies den Interessen des Auftraggebers zuwider oder ist die Nachlieferung unmöglich, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

(4) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechungen des Rechners des Auftraggebers sowie der Kommunikationswege vom Auftragsgeber zu den Servern von ARROWAD bzw. der Server der Unternehmen, deren Werbeflächen ARROWAD liefert, entstehen.

(5)  Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung.

(6)  Sind etwaige Mängel bei den Werbemitteln nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

(7)  Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es ARROWAD innerhalb von 10 Werktagen nach Ausführung des Auftrags für den Auftraggeber die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel bereitzuhalten.

  1. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die ARROWAD nicht zu vertreten hat (etwas aus technischen oder programmlichen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so entbindet dies den Auftraggeber nicht vom Vertrag. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu bezahlen. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.

  1. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von ARROWAD, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für zugesicherte Eigenschaften und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(2)  Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Gegenüber Unternehmen haftet ARROWAD bei leichter Fahrlässigkeit unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(3)  Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(4)  Soweit ARROWAD zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat ARROWAD dem Auftraggeber so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (negatives Interesse); Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

  1. Preisliste

(1) Im Zeitpunkt der Auftragserteilung gelten die zur Zeit der Buchung gültigen Preislisten, welche auf Anfrage kostenlos zugesandt werden. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten.

(2)  ARROWAD behält sich eine jederzeitige Änderung der Preise vor. Bei Änderungen der Preisliste gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat später.

(3) Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht ist innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung auszuüben.

(4)  Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(5) Die Kosten für die Herstellung von Grafiken sowie Anzeigentexten sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten.

  1. Abrechnung/ Unter- & Überlieferung

(1)  ARROWAD rechnet grundsätzlich auf Grundlage der Buchung ab. Kommt es zu einer Unterlieferung, so ist ARROWAD berechtigt, die fehlende Leistung nach Ablauf der gebuchten Insertion nachzuliefern. Läuft die Nachlieferung den Interessen des Auftraggebers zuwider oder ist eine Nachlieferung unmöglich, rechnet ARROWAD auf Grundlage der tatsächlich ausgelieferten Leistungswerte ab. Überlieferungen sind für den Auftraggeber kostenfrei.

(2)  Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der durch die vom Ad Server ermittelten Werte. Der Auftraggeber akzeptiert die Daten des von ARROWAD eingesetzten Ad Server als beweiskräftige Grundlage zum Nachweis des Schaltungserfolges, es sei denn, dass er deren Unrichtigkeit nachweist.

  1. Zahlung/ Zahlungsverzug

(1)  Zahlungen sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, 14 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. ARROWAD ist berechtigt, ihre Werbeleistung mit dem ersten Tag der Schaltung des/ der Werbemittel in Rechnung zu stellen. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.

(2)  Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. ARROWAD kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

(3)  Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist ARROWAD berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

(4)  Bei Erstkunden sowie für den Versand von Newsletter und Advertorial kann ARROWAD grundsätzlich eine Vorauszahlung verlangen.

(5) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers oder die Aufrechnung mit eigenen Forderungen ist nur möglich, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt, insbesondere wird hiermit auf § 33 BDSG hingewiesen.

  1. Erfüllungsort/ Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz von ARROWAD, d.h Bedburg. Es gilt deutsches Recht.

(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt für Klagen als Gerichtsstand der Sitz von ARROWAD, d.h. AG Bergheim, als vereinbart.

(3)  Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von ARROWAD, d.h. Bedburg, als vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

  1. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, einschließlich Änderungen dieser Klausel, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2)  Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen aus dem Buchungsauftrag durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer ausfüllungsbedürftigen Lücke.

ARROWAD GmbH

Graf-Salm-Straße 22
50181 Bedburg

Telefon: +49 22 72 / 97 87 430

E-Mail: wings@arrow-ad.de

www.arrow-ad.de

Amtsgericht Köln HRB 94312

Geschäftsführer: Hans-Josef Wings

USt-IdNr.: DE314526101